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Anlagencontracting bei Errichtung eines Wohnungseigentumshauses unzulässig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/169Zak 2015, 97 Heft 5 v. 17.3.2015

WEG: § 38 Abs 1

Der Bauträger und Wohnungseigentumsorganisator kann nicht die Heizanlage des Wohnungseigentumshauses von einem Contractor errichten und betreiben lassen und den Contracting-Vertrag auf die Wohnungseigentümer bzw die Eigentümergemeinschaft überbinden, weil darin eine unbillige Beschränkung der Nutzungs- und Verfügungsrechte liegt, die gem § 38 Abs 1 WEG rechtsunwirksam ist.

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