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Kein Versäumungsurteil im Verfahren über den Wohnungserhaltungsanspruch

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/123Zak 2015, 74 Heft 4 v. 3.3.2015

ZPO: §§ 396, 442, 460 Z 9

ABGB: § 97

Bei nicht rein vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis schließt § 460 Z 9 ZPO die Erlassung eines Versäumungsurteils nach § 442 ZPO wegen Ausbleibens von der Tagsatzung aus. Zu diesen Streitigkeiten zählt auch die Geltendmachung des Wohnungserhaltungsanspruchs nach § 97 ABGB. Als höchstpersönliches, in der ehelichen Beistandspflicht wurzelndes Recht hat dieser Anspruch unabhängig davon, ob er auf eine (Geld-)Leistung oder auf Unterlassung gerichtet ist, keine rein vermögensrechtliche Natur.

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