Vom Risikoausschluss für Termin- und ähnliche Spekulationsgeschäfte in der Rechtsschutzversicherung (Art 7.1.10 ARB) ist ein endfälliger Fremdwährungskredit nach Ansicht des OGH (7 Ob 191/14k) auch dann nicht erfasst, wenn ein Teil der Kreditsumme dazu diente, Aktien als Tilgungsträger zu erwerben.