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Durchsetzung einer Erhaltungsvereinbarung der Miteigentümer im streitigen Rechtsweg

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/92Zak 2015, 56 Heft 3 v. 17.2.2015

ABGB: § 838a

JN: § 1

Eine alleinige Erhaltungspflicht, die der eine Hälfteeigentümer in einem entgeltlichen Vertrag der Miteigentümer übernommen hat, kann vom anderen Hälfteeigentümer nicht gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren durchgesetzt werden, sondern nur auf dem streitigen Rechtsweg.

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