vorheriges Dokument
nächstes Dokument

eBay - Zurücknahme des Angebots vor Auktionsende

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/75Zak 2015, 43 Heft 3 v. 17.2.2015

In seinem Urteil in der Rs VIII ZR 90/14 legte der dt BGH die AGB von eBay dahin aus, dass der Anbieter sein Angebot ausschließlich dann vor dem vorgesehenen Auktionsende zurücknehmen darf, wenn er dazu durch einen gesetzlich vorgesehenen Grund berechtigt ist. Aus den etwas missverständlich formulierten Erläuterungen zu den AGB auf der eBay-Website sei nicht abzuleiten, dass ein Angebot auch ohne wichtigen Grund beendet werden kann, wenn es noch 12 Stunden oder länger läuft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte