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Aufschlüsselung von Beitragsrückständen in der Abrechnung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/62Zak 2015, 38 Heft 2 v. 30.1.2015

WEG: § 20 Abs 3, § 34

Eine "ordentliche" Abrechnung iSd § 20 Abs 3 WEG liegt nur dann vor, wenn sowohl auf Ausgaben- als auch auf Einnahmenseite alle Zahlungen nach Zeitpunkt, Verwendungszweck und Person des Empfängers bzw Leistenden bezeichnet sind.

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