vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung von Einkünften aus Schwarzarbeit bei der Unterhaltsbemessung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/53Zak 2015, 35 Heft 2 v. 30.1.2015

EheG: § 66

Auf rechtswidrige Weise erzielte Einkünfte sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, sofern keine - auch tatsächlich durchgesetzte - Rückzahlungspflicht besteht.

Seite 35


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte