Seit 10. 1. 2015 steht die neue EuGVVO 1215/2012 in Geltung (zu den Neuerungen siehe Zak 2014/810, 423; Zak 2015/46, 28; Zak 2015/47, 33). In ABl 2015 C 4/2 wurden vor Kurzem die Informationen der Mitgliedstaaten gem Art 76 der VO (insb zu bestimmten nationalen Zuständigkeitsvorschriften und den durch die VO im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten ersetzten Übereinkommen) veröffentlicht.