In ABl 2014 L 349/1 wurde die Private Enforcement-RL 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union kundgemacht. Die RL, mit der die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Kartellverstößen erleichtert werden soll, ist von den Mitgliedstaaten bis 27. 12. 2016 in das nationale Recht umzusetzen.