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Kein Sonderkündigungsrecht wegen Wertsicherung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/735Zak 2015, 423 Heft 22 v. 11.12.2015

Die Erhöhung des vereinbarten Entgelts durch den Telekomanbieter aufgrund einer im Vertrag enthaltenen Wertsicherungsklausel stellt nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-326/14 , VKI/A1 Telekom Austria keine Vertragsänderung iSd Art 20 Universaldienst-RL 2002/22/EG dar, die den Kunden dazu berechtigen würde, sich kostenlos vom Vertrag zu lösen. Zum Vorabentscheidungsersuchen des OGH siehe 8 Ob 72/13s = Zak 2014/487, 262.

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