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Cerha, Zur Vertragsgestaltung beim Prekarium, immolex 2015, 302.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/729Zak 2015, 420 Heft 21 v. 24.11.2015

Der Beitrag geht auf einige Punkte ein, die bei der Errichtung von Bittleiheverträgen beachtet werden sollten. Ua weist der Autor darauf hin, dass weder die Vereinbarung eines bloßen Anerkennungszinses noch die Verpflichtung des Nutzers zur Übernahme gebrauchsabhängiger Betriebskosten der Einordnung als Prekarium entgegenstehen. Unabhängig vom Gebrauch anfallende Betriebskosten müssten sich im Rahmen eines Anerkennungszinses halten. Auf eine Befristung des Vertrags sollte verzichtet werden, weil dies als Abgehen von der für die Bittleihe wesentlichen jederzeitigen Widerrufbarkeit gewertet werden könnte. Eine ausdrückliche Vereinbarung des Widerrufsvorbehalts sei zwar nicht erforderlich, aber zu empfehlen.

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