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Flaschker, Ende der Konkurrenz zwischen Gewährleistung und laesio enormis bei mangelbedingten Wertminderungen? ecolex 2015, 943.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/728Zak 2015, 420 Heft 21 v. 24.11.2015

Nach hL und Rsp kann ein Vertrag auch dann gem § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden, wenn sich das grobe Wertmissverhältnis erst aus einem bereits bei Vertragsabschluss bestehenden Mangel ergibt; der Übernehmer hat dann die Wahl, ob er von der Vertragsanfechtung Gebrauch oder Gewährleistungsansprüche geltend macht (zB 10 Ob 21/07x = Zak 2007/411, 234). Der Autor folgt der abweichenden Meinung P. Bydlinskis (zB in Anm zu JBl 2007, 652; dazu Zak 2007/663, 380), nach der § 934 ABGB ausschließlich auf das Wertverhältnis der vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Berücksichtigung von Mängeln abstellt. Auch der OGH habe sich in 2 Ob 210/13s = wobl 2015/46 bereits einmal - wenn auch lediglich implizit - dieser Ansicht angeschlossen.

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