ZPO: §§ 252, 442a Abs 1
Gem § 442a Abs 1 ZPO ist ein Widerspruch gegen das stattgebende Versäumungsurteil nicht zulässig, wenn der Beklagte bereits gegen den zunächst erlassenen Zahlungsbefehl Einspruch erhoben hat. Gleiches gilt im Fall eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl.