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Kein Widerspruch gegen Versäumungsurteil nach Einspruch gegen Europäischen Zahlungsbefehl

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/724Zak 2015, 418 Heft 21 v. 24.11.2015

ZPO: §§ 252, 442a Abs 1

Gem § 442a Abs 1 ZPO ist ein Widerspruch gegen das stattgebende Versäumungsurteil nicht zulässig, wenn der Beklagte bereits gegen den zunächst erlassenen Zahlungsbefehl Einspruch erhoben hat. Gleiches gilt im Fall eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl.

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