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Keine Aufrechnung gegen Sondervorschreibungen des Verwalters zur Erfüllung von Exekutionstiteln

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/721Zak 2015, 417 Heft 21 v. 24.11.2015

WEG: § 20 Abs 5, § 32

ABGB: § 1438

Gegen Sondervorschreibungen, mit denen der Verwalter auf einen akuten Liquiditätsengpass aufgrund rechtskräftiger Exekutionstitel gegen die Eigentümergemeinschaft reagiert, kann ein Wohnungseigentümer keinesfalls mit Beitragsüberzahlungen aus der Vergangenheit aufrechnen. In einem solchen Fall ist wegen des Vorrangs der Gemeinschaftsinteressen von einem schlüssigen Aufrechnungsverzicht auszugehen.

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