UGB: § 456
ABGB: § 1431
Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 456 UGB gilt für alle Geschäfte zwischen Unternehmern unabhängig vom Vertragstyp. Erfasst sind auch vertragliche Schadenersatzansprüche sowie Leistungskondiktionen, einschließlich des Rückforderungsanspruchs für eine nicht vom Vertrag gedeckte Leistung.