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Verzugszinssatz bei Leistungskondiktion zwischen Unternehmern

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/717Zak 2015, 416 Heft 21 v. 24.11.2015

UGB: § 456

ABGB: § 1431

Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 456 UGB gilt für alle Geschäfte zwischen Unternehmern unabhängig vom Vertragstyp. Erfasst sind auch vertragliche Schadenersatzansprüche sowie Leistungskondiktionen, einschließlich des Rückforderungsanspruchs für eine nicht vom Vertrag gedeckte Leistung.

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