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Beitritt Italiens zum Haager Kinderschutzübereinkommen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/701Zak 2015, 403 Heft 21 v. 24.11.2015

Laut Kundmachung in BGBl III 2015/154 ist Italien dem Haager Kinderschutzübereinkommen (BGBl III 2011/49) beigetreten. Die Vertragsstaaten sowie Inkrafttretensdaten sind auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (http://www.hcch.net ) abrufbar.

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