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Tschugguel, Anm zu EF-Z 2015/162.

LiteraturübersichtErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/697Zak 2015, 400 Heft 20 v. 12.11.2015

Zu 2 Ob 125/15v = Zak 2015/620, 354: Nur bei Vorbehalt des Widerrufs oder eines dinglichen Fruchtgenussrechts beginnt die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB für die Schenkungsanrechnung im Pflichtteilsrecht nicht bereits mit der Liegenschaftsschenkung zu laufen.

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