vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Zinsminderungsrecht wegen höheren Wärmeverbrauchs als im Energieausweis angeführt

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/692Zak 2015, 398 Heft 20 v. 12.11.2015

EAVG 2012: § 6

ABGB: § 1096 Abs 1

Der im Energieausweis angeführte Heizwärmebedarf sagt wenig über den tatsächlichen Wärmeverbrauch aus, der maßgeblich vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt. Dass die vom Vermieter verrechnete Heizenergie die Angaben im Energieausweis übersteigt, kann noch kein Zinsminderungsrecht der Mieter auslösen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte