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Passivlegitimation der Wohnungseigentümer für Eigentumsfreiheitsklage wegen Eingriffs bei Hauserrichtung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/27Zak 2015, 18 Heft 1 v. 14.1.2015

ABGB: § 523

ZPO: § 228

Wenn im Zuge der Errichtung des Wohnhauses dauerhaft in das Eigentum des Grundnachbarn eingegriffen worden ist (hier: durch die Aufmauerung von Ziegeln und den Einbau einer Verblechung zur Regenwasserableitung auf dessen Feuermauer), sind die Mit- und Wohnungseigentümer als mittelbare Störer für die Eigentumsfreiheitsklage des Nachbarn passiv legitimiert.

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