vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Heimaufenthalt - psychiatrisches Intensivbett als zulässige Freiheitsbeschränkung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/13Zak 2015, 14 Heft 1 v. 14.1.2015

HeimAufG: §§ 3, 4

Mangels genereller Norm, die den Einsatz verbietet, kann es sich bei einem psychiatrischen Intensivbett (Netzbett) um eine zulässige Freiheitsbeschränkung iSd § 4 HeimAufG handeln, sofern keine gelinderen Mittel in Frage kommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte