vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pauschalgebühren für Rechtsmittelverfahren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/5Zak 2015, 4 Heft 1 v. 14.1.2015

Ebenfalls verfassungswidrig ist nach Ansicht des VfGH (G 157/2014) TP 12a GGG, der vorsieht, dass die Pauschalgebühren für Rechtsmittelverfahren bei bestimmten Verfahrensarten nicht vom Rechtsmittelinteresse abhängig sind, sondern in zweiter Instanz das Doppelte und in dritter Instanz das Dreifache der für das Verfahren erster Instanz vorgesehenen Gebühren betragen. Dem Gesetzgeber wurde eine Reparaturfrist bis Ende 2015 eingeräumt. Zum Gesetzesprüfungsantrag des OGH siehe 8 Ob 84/13f = Zak 2014/489, 262.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte