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Aufgeschobene grundverkehrs­behördliche Genehmigung - Bindung der Vertragsparteien

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/651Zak 2015, 374 Heft 19 v. 29.10.2015

ABGB: § 879 Abs 1, §§ 897, 914

Das Erfordernis der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Liegenschaftskaufvertrags wirkt als aufschiebende Bedingung. Bis zum Eintritt der Bedingung befindet sich das Veräußerungsgeschäft in einem Schwebezustand mit Vorwirkungen für die Parteien.

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