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Meinungsänderung der Finanzbehörden zur Besteuerung der Schadenersatzleistung - Schadensminderungsobliegenheit

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/630Zak 2015, 358 Heft 18 v. 5.10.2015

ABGB: §§ 1304, 1327

Dass der Geschädigte keine Kenntnis von einem Erlass der Finanzverwaltung nimmt, der die laufenden Schadenersatzleistungen (hier: Unterhaltsersatzrenten) entgegen der bisherigen Auslegung der unveränderten Gesetzeslage nicht mehr als einkommensteuerpflichtig ansieht, kann ihm nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit angelastet werden.

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