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Keine Rückzahlung eines Sonderbeitrags zur Rücklage wegen Säumigkeit der anderen Wohnungseigentümer

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/626Zak 2015, 356 Heft 18 v. 5.10.2015

ABGB: §§ 1152, 1295 Abs 1

WEG: §§ 23, 31

Der Verwalter ist nicht befugt, einem Wohnungseigentümer seinen Sonderbeitrag zur Rücklage für eine erforderliche Sanierungsmaßnahme deshalb zurückzuzahlen, weil

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