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Anmerkung der Rangordnung - Geburtsdatum muss sowohl im Antrag als auch im Beglaubigungsvermerk angeführt sein

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/619Zak 2015, 354 Heft 18 v. 5.10.2015

GBG: § 27 Abs 2, § 31 Abs 1, § 53 Abs 3, § 82a Abs 1

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