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Urlaubszeit heißt (auch) Wartezeit: Wenn der Flug nicht pünktlich ist

ThemaMag. Tobias EberharterZak 2015/615Zak 2015, 347 Heft 18 v. 5.10.2015

Gerade in der Urlaubszeit treten häufig Flugstörungen auf und beeinträchtigen ausgerechnet in der Zeit der ersehnten Entspannung den Erholungsfaktor. Ob Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung: der Passagier hat grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zum Ausgleichsanspruch nach der Fluggäste-VO 261/2004 .

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