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Eingriff in Namensrecht durch fremde Internet-Domain - kein Übertragungsanspruch

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/610Zak 2015, 343 Heft 18 v. 5.10.2015

In 4 Ob 75/15f hielt der OGH an seiner Rsp fest, nach der dem Rechteinhaber im Fall eines Eingriffs in sein Namensrecht durch eine fremde Internet-Domain kein Anspruch auf Übertragung dieser Domain zustehen kann (siehe auch 4 Ob 59/13z = Zak 2013/747, 406 sowie Zak 2014/575, 300). Konkret ging es um eine Domain, die mit dem Namen einer Gemeinde übereinstimmt (unken.at). Weiters gelangte der OGH in dieser Rechtssache zur Auffassung, dass die in § 58 MarkenschutzG vorgesehene Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche durch längere Duldung von Eingriffen bei Ansprüchen von Unternehmern und Gebietskörperschaften, die auf das Namensrecht nach § 43 ABGB gestützt werden, analog anzuwenden ist. Ob namensrechtliche Ansprüche natürlicher Personen, die sich nicht im geschäftlichen Verkehr betätigen, anders zu behandeln sind, blieb offen.

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