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Ballon, Anm zu EvBl 2015/111.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/609Zak 2015, 340 Heft 17 v. 22.9.2015

Zu 8 Ob 18/15b = Zak 2015/287, 159: Die Zusage einer Gebäudemaximalhöhe, die während der Bauverhandlung erfolgte, um die Rücknahme baurechtlicher Einwendungen des Nachbarn zu erreichen, begründet einen privatrechtlichen Anspruch, der eingeklagt und mit einstweiliger Verfügung nach § 381 Z 1 EO gesichert werden kann.

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