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Kein Einsichtsrecht Dritter in den Sachwalterschaftsakt

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/593Zak 2015, 335 Heft 17 v. 22.9.2015

ZPO: § 219

AußStrG: §§ 22, 141

Dritten kann keine Einsicht in den Sachwalterschaftsakt gewährt werden, auch wenn sie ein rechtliches Interesse darlegen. Ob eine Akteneinsicht ausnahmsweise möglich ist, wenn damit auch oder ausschließlich Interessen des Betroffenen wahrgenommen werden, bleibt offen.

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