vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Provisionsanspruch des Maklers bei fehlendem Vermittlungserfolg

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/584Zak 2015, 323 Heft 17 v. 22.9.2015

§ 15 MaklerG lässt die Vereinbarung eines Provisionsanspruchs des Maklers für bestimmte Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs zu; bei Verbrauchergeschäften muss die Vereinbarung gem § 31 Abs 1 KSchG "ausdrücklich und schriftlich" erfolgen. In 8 Ob 66/15m hielt der OGH fest, dass die geforderte Ausdrücklichkeit nur vorliegt, wenn die Provisionsregelung hervorgehoben, deutlich erkennbar und eindeutig ist. Im konkreten Fall enthielt das Auftragsformular des Maklers die Klausel, dass die Provision auch im Fall des treuwidrigen Nichtabschlusses des vermittelten Geschäfts durch den Auftraggeber zu zahlen ist. Andererseits war auf Wunsch des Auftraggebers festgehalten worden, dass der Provisionsanspruch ausschließlich bei Vermittlung durch den Makler besteht. Aus diesem Grund wurde die Provisionsklausel mangels Eindeutigkeit als unwirksam qualifiziert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte