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Keine eigene Rekurslegitimation des Verlassenschaftskurators gegen Amtsenthebung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/582Zak 2015, 323 Heft 17 v. 22.9.2015

Nach Ansicht des LG Feldkirch (2 R 86/15k) ist der Verlassenschaftskurator nicht legitimiert, den Beschluss, mit dem er seines Amtes enthoben wurde, im eigenen Namen und Interesse anzufechten. Da jüngere höchstgerichtliche Rsp zu dieser Frage fehlt, wurde der Revisionsrekurs an den OGH zugelassen.

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