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Bewerbung um eine Kassenplanstelle - einstweilige Verfügung gegen unsachliche Reihungskriterien?

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/575Zak 2015, 319 Heft 16 v. 8.9.2015

EO: § 381 Z 2

Der Anspruch des Bewerbers um eine Kassenplanstelle darauf, dass die Anwendung gesetzwidriger oder unsachlicher Reihungskriterien unterlassen wird, kann mit einstweiliger Verfügung (Unterlassungsgebot) gesichert werden. Voraussetzung ist die Bescheinigung einer konkreten Gefährdung.

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