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Das neue Europäische Nachlasszeugnis

ThemaUniv.-Ass. Dr. Anna-Zoe SteinerZak 2015/552Zak 2015, 304 Heft 16 v. 8.9.2015

Die EU-Erbrechtsverordnung führt in ihrem VI. Kapitel (Art 62 bis 74) das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ein. Es werden detaillierte verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Regelungen aufgestellt, welche die Rechtsvereinheitlichung in allen Mitgliedstaaten zum Ziel haben. Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen die Auswirkungen auf das österreichische (Verfahrens-)Recht sowie die Implementation in der Praxis.

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