Die EU-Erbrechtsverordnung führt in ihrem VI. Kapitel (Art 62 bis 74) das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ein. Es werden detaillierte verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Regelungen aufgestellt, welche die Rechtsvereinheitlichung in allen Mitgliedstaaten zum Ziel haben. Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen die Auswirkungen auf das österreichische (Verfahrens-)Recht sowie die Implementation in der Praxis.