vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Provisionsanspruch des Maklers bei Scheitern der Finanzierung?

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/547Zak 2015, 303 Heft 16 v. 8.9.2015

Das Scheitern des vermittelten Hauskaufs aufgrund der sich als unmöglich erweisenden Fremdfinanzierung lässt den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers nach Auffassung des OGH (8 Ob 65/15i) nicht nur dann entfallen, wenn der Kaufvertrag unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit geschlossen worden ist, sondern auch dann, wenn Makler und Kunde bei Abgabe des Kaufanbots übereinstimmend von einer gesicherten Finanzierung ausgegangen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte