vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Proben von Heavy-Metal-Gruppen

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/530Zak 2015, 295 Heft 15 v. 27.8.2015

ABGB: § 364 Abs 2

Starke Lärmbelästigungen aus benachbarten Musikproberäumen, die von Hardrock- und Heavy-Metal-Gruppen genutzt werden, sind auch in Ballungsgebieten nicht ortsüblich.

Die Wesentlichkeit einer Lärmimmission hängt nicht nur von der messbaren Lautstärke, sondern auch von der subjektiven "Lästigkeit" für durchschnittliche Menschen ab, für die ua Tonhöhe, Dauer und Eigenart der Geräusche maßgeblich sind. Der Probenlärm von Hardrock- und Heavy-Metal-Gruppen ist in diesem Sinn als besonders lästig einzustufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte