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Weigerung, Kinder zu bekommen, als Eheverfehlung?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/528Zak 2015, 295 Heft 15 v. 27.8.2015

EheG: § 49

Ob die Weigerung, (weitere) Kinder zu bekommen, eine scheidungsrelevante Eheverfehlung darstellen kann, bleibt offen. Wenn triftige Gründe - wie etwa gesundheitliche Risiken für das Kind (hier: 50%ige Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung) - gegen eine Fortpflanzung sprechen, kann darin keinesfalls eine Eheverfehlung gesehen werden.

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