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Eigentumsfreiheitsklage wegen eigenmächtiger Änderung - Genehmigungsfähigkeit irrelevant

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/496Zak 2015, 276 Heft 14 v. 3.8.2015

WEG: § 16 Abs 2

ABGB: § 523

Gegen Änderungen, die ein Wohnungseigentümer trotz Genehmigungsbedürftigkeit eigenmächtig vorgenommen hat, kann jeder andere Wohnungseigentümer allein mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen. Darin ist keinesfalls eine Schikane zu sehen. Die Genehmigungsfähigkeit der Änderung ist im streitigen Verfahren nach stRsp irrelevant, weil eine Genehmigung nur im Außerstreitverfahren erfolgen kann.

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