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Kündigung des Mieters wegen seines extremen Duschverhaltens

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/493Zak 2015, 275 Heft 14 v. 3.8.2015

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

Der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs wird durch ein länger andauerndes oder wiederholtes vertragswidriges Verhalten des Mieters erfüllt, das wichtige Interessen des Vermieters verletzt und diesem die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses wegen Vertrauensverlustes unzumutbar macht. Der Eintritt einer Substanzschädigung am Miethaus stellt keine Voraussetzung dar.

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