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ERV-Pflicht für Insolvenzverwalter

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/453Zak 2015, 243 Heft 13 v. 15.7.2015

In 8 Ob 30/15t hat der OGH klargestellt, dass ein Rechtsanwalt auch bei seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter gem § 89c Abs 5 Z 1 GOG verpflichtet ist, für Eingaben den ERV zu verwenden. Ein per Postweg eingebrachtes Rechtsmittel ist daher verbesserungsbedürftig.

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