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Lindinger, Inländische Gerichtsbarkeit - zur Frage der Durchsetzung von Schlichtungsstellenentscheidungen, immolex 2015, 175.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/444Zak 2015, 240 Heft 12 v. 1.7.2015

Nach Ansicht des Autors sind rechtskräftige Entscheidungen der Schlichtungsstellen über das Betretungsrecht des Vermieters nicht von den Verwaltungsbehörden, sondern im gerichtlichen Exekutionsverfahren zu vollstrecken. Dies folge insb aus § 39 Abs 4 MRG, nach dem es sich bei Schlichtungsstellenentscheidungen um Exekutionstitel iSd EO handelt. Ein kürzlich ergangener Beschluss des LGZ Wien (47 R 404/14f) bestätige diese Auffassung.

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