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Zustellung der Klagen von Anleihegläubigern an den Emittentenstaat

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/441Zak 2015, 239 Heft 12 v. 1.7.2015

EuZVO: Art 1 Abs 1

Die EuZVO 1393/2007 gilt für die Zustellung in Zivil- und Handelssachen, von denen ua die Haftung des Staats für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte ausgenommen ist. Der Anwendungsbereich ist verordnungsautonom auszulegen.

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