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Unterbrechung der Ersitzung - unmündige Kinder als Besitzmittler des Eigentümers

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/424Zak 2015, 232 Heft 12 v. 1.7.2015

ABGB: § 1460

Die Ersitzung des Eigentums setzt eine ausschließliche Besitzausübung voraus. Durch jede Nutzungshandlung des Eigentümers oder eines seiner Besitzmittler, die in ihrer Intensität einer Besitz- bzw Eigentumsausübung entspricht, wird die Ersitzung unterbrochen.

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