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Unzulässigkeit des Rechtswegs für Feststellungs- bzw Unterlassungsklage des Fischereiausübungsberechtigten

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/399Zak 2015, 218 Heft 11 v. 16.6.2015

JN: § 1

TFG: § 3

Der Rechtsweg für eine Unterlassungs- oder Feststellungsklage ist unzulässig, wenn damit kein privatrechtlicher, sondern ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht wird.

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