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Vertrag zugunsten Dritter - Pflicht zur Weitergabe eines Geschenks, Widerrufbarkeit

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/387Zak 2015, 214 Heft 11 v. 16.6.2015

ABGB: § 881

Bei der zwischen Geschenkgeber und -nehmer getroffenen Vereinbarung, dass die geschenkte Sache später an eine bestimmte Person weiterzugeben bzw ihr zu hinterlassen ist, handelt es sich idR um einen echten Vertrag zugunsten Dritter. Der begünstigte Dritte erwirbt daraus einen unmittelbaren Anspruch.

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