ABGB: § 364 Abs 2, § 364a
BStG: § 24 Abs 5
Für nachbarrechtliche Ansprüche in Zusammenhang mit dem Bau einer Schnellstraße ist die ASFINAG als "Handlungsstörerin" passiv legitimiert. Ob auch eine Passivlegitimation des Bundes besteht, bleibt offen.
ABGB: § 364 Abs 2, § 364a
BStG: § 24 Abs 5
Für nachbarrechtliche Ansprüche in Zusammenhang mit dem Bau einer Schnellstraße ist die ASFINAG als "Handlungsstörerin" passiv legitimiert. Ob auch eine Passivlegitimation des Bundes besteht, bleibt offen.