Mit dem Passagier- und FahrgastrechteagenturG (PFAG; BGBl I 2015/61), das am 28. 5. 2015 in Kraft getreten ist, wurde die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (offizielle Abkürzung apf) geschaffen, die als übergreifende Schlichtungsstelle zur Durchsetzung der Flug- und Fahrgastrechte, die im nationalen Recht sowie in den vier EU-Passagierrechte-VO (Flugverkehr 261/2004; Eisenbahnverkehr 1371/2007; Schiffsverkehr 1177/2010; Kraftomnibusverkehr 181/2011) vorgesehen sind, tätig und bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt ist (siehe näher Zak 2015/118, 72). Für die Einbringung von Beschwerden bei dieser Schlichtungsstelle steht bereits eine E-Mailadresse zur Verfügung (schlichtung@apf.gv.at ); über eine eigene Website verfügt die Agentur derzeit noch nicht. Zur Finanzierung der Agentur haben die von Beschwerden betroffenen Unternehmer Beiträge zu leisten, die als jährlich festzulegende Fallpauschale ausgestaltet sind. Nach der in BGBl II 2015/150 kundgemachten Verordnung des BMVIT beträgt diese Pauschale im ersten Geschäftsjahr 78 € je Fall.