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Auslegung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft allein nach seinem Wortlaut

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/361Zak 2015, 197 Heft 10 v. 3.6.2015

WEG: §§ 24, 31

ABGB: § 914

Die Auslegung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft erfolgt ausschließlich nach seinem Wortlaut. Ein darin nicht zum Ausdruck kommender Wille jener Wohnungseigentümer, die an der Beschlussfassung beteiligt waren, ist irrelevant.

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