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Richtzeit von Landpachtverträgen ist keine Mindestvertragsdauer

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/356Zak 2015, 196 Heft 10 v. 3.6.2015

LPG: § 5

ABGB: §§ 863, 1113

Da es sich bei den in § 5 LandpachtG (LPG) vorgesehenen Richtpachtzeiten um keine Mindestvertragsdauer handelt, kann das Pachtverhältnis auch auf kürzere Zeit wirksam befristet werden.

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