LPG: § 5
ABGB: §§ 863, 1113
Da es sich bei den in § 5 LandpachtG (LPG) vorgesehenen Richtpachtzeiten um keine Mindestvertragsdauer handelt, kann das Pachtverhältnis auch auf kürzere Zeit wirksam befristet werden.
LPG: § 5
ABGB: §§ 863, 1113
Da es sich bei den in § 5 LandpachtG (LPG) vorgesehenen Richtpachtzeiten um keine Mindestvertragsdauer handelt, kann das Pachtverhältnis auch auf kürzere Zeit wirksam befristet werden.