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Legionellenkontrolle durch Vermieter

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/337Zak 2015, 183 Heft 10 v. 3.6.2015

Dass der Vermieter die zentrale Wasserversorgungsanlage des Miethauses regelmäßig auf das Vorhandensein von Legionellen prüfen lassen muss, lässt sich nach Ansicht des BGH (VIII ZR 161/14) schon aus seinen vertraglichen Verkehrssicherungspflichten ableiten. Beachte zu dieser Thematik auch Zak 2013/786, 424; Zak 2014/300, 160; 8 Ob 106/12i = Zak 2013/736, 402.

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