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Fürsorgepflicht des Werkbestellers - keine Aufklärung über typische Gefahren der Tätigkeit erforderlich

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/826Zak 2014, 435 Heft 22 v. 9.12.2014

ABGB: § 1169

Die Fürsorgepflicht des Auftraggebers gegenüber dem Werkunternehmer kann nicht so weit reichen, dass er ein Fachunternehmen vor Gefahren warnen müsste, die für dessen Tätigkeitsbereich typisch sind.

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